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   VG Berlin, 29.03.2012 - 29 K 129.11   

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https://dejure.org/2012,5623
VG Berlin, 29.03.2012 - 29 K 129.11 (https://dejure.org/2012,5623)
VG Berlin, Entscheidung vom 29.03.2012 - 29 K 129.11 (https://dejure.org/2012,5623)
VG Berlin, Entscheidung vom 29. März 2012 - 29 K 129.11 (https://dejure.org/2012,5623)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 9 Abs 2 aF VwZG, § 2 Abs 1 S 1 VZOG, § 2 Abs 3 VZOG, § 2 Abs 5 VZOG, § 1c Abs 3 Nr 1 VZOG
    Unwirksamkeit einer 1993 getroffene Entscheidung über die Restitution eines Grundstücks an die Gemeinde; fehlende Zustellung an Rechtsnachfolger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.01.2001 - 3 C 7.00

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Vertrauensschutz; Treu und Glauben;

    Auszug aus VG Berlin, 29.03.2012 - 29 K 129.11
    Auch die Beigeladene als öffentlich-rechtliche Körperschaft kann sich darauf berufen (BVerwG, Urteil vom 18. Januar 2001 - 3 C 7.00 -, BVerwGE 112, 351 = juris Rdnr. 28).
  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 34.93

    Streitwert - Registerbeschleunigung - Vermögenszuordnung - Rückübertragung -

    Auszug aus VG Berlin, 29.03.2012 - 29 K 129.11
    Zwar hielt die THA nach Abschluss des Vertrages vom 21. Juli 1992 nicht mehr sämtliche Geschäftsanteile, so dass eine Restitution nach den Regelungen des Einigungsvertrages und des Vermögenszuordnungsrechts grundsätzlich ausscheidet (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 24. März 1994 - 7 C 34.93 -, BVerwGE 95, 301 = juris Rdnr. 12 f.).
  • BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11

    Verwirkung; Vermögenszuordnungsrecht; Rücknahme eines Verwaltungsakts;

    Auszug aus VG Berlin, 29.03.2012 - 29 K 129.11
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (sog. Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (sog. Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwG, Beschluss vom 17. August 2011 - 3 B 36.11 -, ZOV 2011, 222 = juris Rdnr. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.07.2006 - 3 C 24.05

    Vermögenszuordnung; Wirtschaftseinheit; Treuhandunternehmen; Fonds;

    Auszug aus VG Berlin, 29.03.2012 - 29 K 129.11
    Die Frage der Betriebsnotwendigkeit spielt daher an dieser Stelle, anders als beim Eigentumserwerb nach § 2 der 5. DVO-TreuhG, keine Rolle (BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2006 - 3 C 24.05 -, Buchholz 428.2 § 4 VZOG Nr. 9 = juris Rdnr. 13 ff.).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 3 C 28.97

    Vermögensübergang nach Umwandlung; Auseinanderfallen von Rechtsträgerschaft am

    Auszug aus VG Berlin, 29.03.2012 - 29 K 129.11
    Daraus folgt, dass damit auch die von ihm genutzte Teilfläche in das Eigentum der daraus hervorgegangenen Kapitalgesellschaft überging (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 24. November 1998 - 3 C 28.97 -, Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 18 = juris Rdnr. 24 ff.).
  • BVerwG, 16.10.2001 - 3 C 12.01

    Sondervermögen Deutsche Reichsbahn; Deutsche Reichsbahn; Reichsbahnvermögen;

    Auszug aus VG Berlin, 29.03.2012 - 29 K 129.11
    Der Eigentumsübergang erfasst zudem die gesamte betrieblich genutzte Fläche, mithin nicht nur die Grundfläche der Gebäude (Urteil vom 16. Oktober 2001 - 3 C 12.01 -, Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 39 = juris Rdnr. 20).
  • VG Berlin, 12.03.2015 - 29 K 128.14

    Widerruf einer Einverständniserklärung bezüglich einer Zuordnung

    (b) Soweit - was in den vorliegenden Verwaltungsvorgängen nicht lückenlos nachvollziehbar ist - einzelne Flächen ununterbrochen oder durch Rückabwicklung zwischenzeitlicher Veräußerungen noch oder wieder auf Grund der Zuordnungsentscheidungen im Eigentum der Beigeladenen oder der Bundesrepublik Deutschland stehen, besitzt die Klägerin schon deshalb ein Rechtschutzbedürfnis dafür, diese Bescheide aus der Welt zu schaffen, weil sie als Grundlage für den Grundbuchvollzug (§ 3 VZOG) geeignet ist, ihre geltend gemachte Eigentumsposition zu beeinträchtigen (VG Berlin, Urteil vom 29. März 2012 - 29 K 129.11 -, juris Rdnr. 28).
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